Der Wohnberechtigungsschein (WBS)
Die Wohnungssuche ist schwer geworden. Wer wenig verdient findet meist keine schöne Wohnung in einer guten Lage. Die Wohnungsbaugesellschaft der Lutherstadt Eisleben beabsichtigt über 50 Wohnungen zu sanieren, die nur an einen Personenkreis mit Anspruch auf einen WBS vermietet werden sollen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein WBS bescheinigt der Person, dass sie ein geringes Einkommen hat und somit Anspruch hat, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Die Sanierung der Wohnungen erfolgt mit Unterstützung vom Staat. Wir wollen daher diese Wohnungen nur zu bestimmten Quadratmeter-Preisen anbieten, die unter dem Durchschnitts-Quadratmeterpreis der Lutherstadt Eisleben liegen.
Unsere Wohnungen mit WBS befinden sich in all unseren Wohngebieten.
Die Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein erhalten Sie in einem modern sanierten Zustand. Hier brauchen Sie nur noch einziehen. Dieses Angebot richtet sich vorrangig an Personen und Familien mit einem geringen eigenen Arbeitseinkommen.
Einkommensgrenzen beim Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird nur dann erteilt, wenn der Wohnungssuchende und die zum Haushalt gehörenden Personen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
- Für 1 Person: Einkommen pro Jahr: 12.000 € (brutto)
- Für 2 Personen: Einkommen pro Jahr: 18.000 € (brutto)
- Für jede weitere Person: Einkommen pro jahr: 4.100 € (brutto)
- Für Kinder erhöht sich diese Einkommensgrenze für jedes Kind um 500,00 € (brutto)
Was zählt NICHT zum Einkommen:
- Kindergeld
- Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
- Leistungen der Kranken- & Pflegeversicherung
- Steuerfreie Arbeitnehmer-Sparzulagen
Aber nicht nur das Einkommen, sondern auch die Wohnungsgröße spielt bei der Vergabe eines WBS eine Rolle:
- Eine Person hat Anspruch auf bis zu 60 m² Wohnfläche
- Zwei Personen haben Anspruch auf bis zu 75 m² Wohnfläche
- Drei Personen haben Anspruch auf bis zu 90 m² Wohnfläche
- Vier Personen haben Anspruch auf bis zu 105 m² Wohnfläche
- Und für jede weitere Person erhöht sich der Anspruch um bis zu 15 m² Wohnfläche
Notwendige Unterlagen zum Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines gemäß § 27 Wohnraumfördergesetzt
- Vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines WBS
- Nachweis des Einkommen der letzten 12 Monate von allen zum Haushalt gehörenden Personen
- Personalausweis für alle zum Haushalt gehörenden Personen
- Ausbildungsvertrag für Auszubildende, die einen WBS beantragen wollen
- Arbeitslosengeldbescheinigung
- Erziehungs- oder Elterngeldbescheid
- Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid vom Versorgungsamt
- Heiratsurkunde (jüngere Ehepaare, wenn keiner von beiden das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Eheschließung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt)
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Unterlagen des Betreuers (sollte einer vorhanden sein)