+++Wobau aktuell - Treppenhäuser+++

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Treppenhäuser – was ist erlaubt und was nicht?

Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus ist das Aushängeschild. Es ist das Erste was man sieht, bevor man in seine eigene Wohnung kommt. Treppenhäuser und Hausflure gehören zur Mietsache und stehen allen Mietern des Hauses gemeinschaftlich zur Verfügung. Jedoch wird das Treppenhaus auch gern als zusätzlicher Wohnraum betrachtet. So findet man hier nicht selten alte Regale, Bilder, Vasen, Dekorationsgegenstände u.v.m.

Welche Dinge dürfen im Treppenhaus abgestellt werden und welche nicht?

Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, denn jedes Treppenhaus ist individuell.  Das Treppenhaus dient in erster Lage als Zugang zur Wohnung, im Notfall aber auch als Flucht- und Rettungsweg. Deshalb müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit über das Treppenhaus Leben gerettet werden kann. Aus diesem Grund darf das Treppenhaus nicht zugestellt und zur Falle werden. Es muss allen Mietern möglich sein, im Brandfall auch bei eingeschränkter Sicht, über das Treppenhaus nach außen zu gelangen, ohne über Regale, Schuhe oder Sperrmüll zu stolpern. Feuerwehr und Notarzt muss ein ungehinderter Zugang zu allen Wohnungen ermöglicht werden.

Was ist mit Rollatoren im Treppenhaus?

Generell dürfen Rollatoren im Treppenhaus abgestellt werden, solange diese keine Unfallgefahr darstellen, andere Hausbewohner stören, die Briefkastenanlage erreichbar bleibt und der Fluchtweg nicht versperrt wird. Sollte das Treppenhaus zu eng sein, kann der Rollator nur zusammengeklappt abgestellt werden.

Sollte eine Abstellung im Treppenhaus aus Platzgründen nicht möglich sein, bietet Ihnen die Wobau sogenannte Rollatorenboxen zur Anmietung. Diese werden nah am Haus aufgestellt, sind verschlossen und trocken.

Und Kinderwagen?

Kinderwagen sind ähnlich wie Rollatoren zu betrachten. Grundsätzlich gehört der Gebrauch von Kinderwagen zum vertragsgemäßen Gebrauch und somit darf dieser auch im Treppenhaus abgestellt werden, wenn genug Platz vorhanden ist.

Schuhe, Schuhschränke, Pflanzen und sonstige Deko im Treppenhaus

Das Abstellen von Schuhen vor der Wohnungstür ist grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme: Wenn es draußen nass ist, dürfen die Schuhe zum Abtrocknen für einen kurzen Zeitraum im Treppenhaus abgestellt werden.

Schuhschränke und Garderoben gehören ebenfalls nicht ins Treppenhaus. Der Vermieter ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und dazu gehört auch, dass Fluchtwege freigehalten werden und keine zusätzliche Brandlast im Treppenhaus eingebracht wird.

Auch Pflanzen und Dekorationen haben in einem Treppenhaus nichts verloren und gehören in die private Wohnung. Das Treppenhaus ist, wie eingangs erwähnt, die Visitenkarte des Hauses und sollte so neutral wie möglich gehalten werden.

Im Notfall ist das Treppenhaus ihre einzige Rettung. Bedenken Sie, dass es hier auch um Ihr Leben gehen kann.

Dürfen Fahrräder hier abgestellt werden?

Fahrräder gehören prinzipiell nicht in das Treppenhaus, denn sie dienen dem Transport. Ihr Rad können Sie in Ihren privaten Kellerraum abstellen oder, so vorhanden, im Fahrradraum des Hauses.

Wir als Vermieter wollen niemanden ärgern. Wir tragen aber die Verantwortung für die Sicherheit im Treppenhaus und somit auch für Ihre Sicherheit.

Sollten Sie Fragen zum Thema haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung,

Ihr Wobau-Team

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