Treppenhäuser und Hausflure gehören zur Mietsache und stehen allen Mietern des Hauses gemeinschaftlich zur Verfügung. Das Gleiche gilt für den Dachboden, den Kellergang sowie den allgemeinen Kellerräumen.
Rauchen gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung.
Das Treppenhaus dient als Zugang zu den Wohnungen und gehört somit keinem Mieter allein, sondern wird durch alle Mieter gleichermaßen genutzt. Nicht alle Mieter sind Raucher und viele fühlen sich durch Zigarettenqualm stark gestört. Aus diesem Grund ist das Rauchen im Treppenhaus, in den allgemeinen Kellerräumen und auf dem Dachboden auch nicht gestattet. Das Rauchen in den eigenen vier Wänden ist selbstverständlich erlaubt.
Die Hausordnung der Wobau verbietet das Rauchen im Treppenhaus, auf dem Dachboden sowie im Kellerbereich. Zum einen wollen wir damit Streitigkeiten unter den Mietern vermeiden, zum anderen hat dies aber auch brandschutztechnische Gründe. Schnell ist der Zigarettenstummel in der Zeitungskiste gelandet (welche eigentlich nicht im Treppenhaus stehen darf) und ein Brand im Treppenhaus ist unabsichtlich entstanden.
Aus Rücksichtnahme auf Ihre Mitmieter bitten wir Sie daher, die Zigarette vor Betreten des Hausflurs auszumachen und erst im Außenbereich bzw. in Ihrer Wohnung die Zigarette anzuzünden. Ebenso bitten wir darum, die Zigarettenstummel ordnungsgemäß zu entsorgen und nicht ins Treppenhaus oder auf die Grünflächen zu schmeißen.
Ihre Wobau