Wer bekommt eigentlich einen Wohnberechtigungsschein?

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Ein WBS wird nur dann erteilt, wenn der Wohnungssuchende und die zum Haushalt gehörenden Personen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.

Die Berechnung der Einkommensgrenze ist kompliziert. Es zählt immer das bereinigte Einkommen. Das lieg t bei:

  • einer Person: Einkommen pro Jahr: 12.000 €
  • zwei Personen: Einkommen pro Jahr: 18.000 €
  • Für jede weitere Person: Einkommen pro Jahr: 4.100 €
  • Für Kinder erhöht sich diese Einkommensgrenze für jedes Kind um 500,00 € 

Folgendes Einkommen fließt in die Berechnung nicht ein:

  • Kindergeld
  • Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
  • Leistungen der Kranken- & Pflegeversicherung
  • Steuerfreie Arbeitnehmer-Sparzulagen 

Eine weitere Voraussetzung ist die Wohnungsgröße, die bei der Vergabe eines WBS eine Rolle spielt:

  • Eine Person hat Anspruch auf bis zu 60 m² Wohnfläche
  • Zwei Personen haben Anspruch auf bis zu 75 m² Wohnfläche
  • Drei Personen haben Anspruch auf bis zu 90 m² Wohnfläche
  • Vier Personen haben Anspruch auf bis zu 105 m² Wohnfläche
  • Und für jede weitere Person erhöht sich der Anspruch um bis zu 15 m² Wohnfläche. 

Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können Sie sich bei der Wohngeldstelle in Sangerhausen holen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 03475 678-114 zur Verfügung. 

Ihre Wobau

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