Was mache ich mit dem Hundekot meines Hundes?

Wer hat sich nicht schon einmal über Hundekot auf dem Gehweg vor seinem Haus, auf Kinderspielplätzen oder auf öffentlichen Spiel- oder Liegewiesen geärgert? Jeder Hundehalter sollte wissen, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er den von seinem Hund dort abgesetzten Kot nicht beseitigt. Hundekot gilt nach der Rechtsprechung wegen der mit ihm verbundenen Infektionsgefahr als Abfall. Unternehmen Sie als Hundehalter nichts, können Sie sich ein Bußgeld einhandeln. Aufgepasst: Wenn Sie zulassen, dass Ihr Hund auf öffentlichen Kinderspielplätzen oder einer öffentlichen Spiel- und Liegewiese abkotet, können Sie sich sogar strafbar machen. Darauf, dass Sie schließlich Hundesteuer zahlen, können Sie sich nach der Rechtsprechung nicht berufen.

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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