Kann ich mein Fahrrad mit in die Wohnung nehmen?
Fahrräder darf der Mieter nur in die Wohnung mitnehmen, wenn ein zumutbarer und geeigneter Abstellplatz fehlt. Der Vermieter kann dem Mieter einen entsprechenden Abstellplatz für das Fahrrad zuweisen und sodann die Mitnahme in die Mietwohnung untersagen.
Dies erscheint schon deswegen sachgerecht, weil mit dem Transport des Fahrrades in und aus der Wohnung eine nicht unerhebliche Gefahr der Verschmutzung oder Beschädigung des Treppenhauses oder der Eingangstüren verbunden ist. Hinweis: Im Hausflur, auf Zugängen, im Hof und auf anderen, nicht zur alleinigen Benutzung vermieteten Flächen dürfen Fahrräder nur mit Zustimmung des Vermieters abgestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.